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   OLG München, 09.03.2010 - 4St RR 102/09   

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OLG München, 09.03.2010 - 4St RR 102/09 (https://dejure.org/2010,31894)
OLG München, Entscheidung vom 09.03.2010 - 4St RR 102/09 (https://dejure.org/2010,31894)
OLG München, Entscheidung vom 09. März 2010 - 4St RR 102/09 (https://dejure.org/2010,31894)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Ausländerstrafrecht: Zumutbarkeit der Passbeschaffung bei Forderung einer wahrheitswidrigen Freiwilligkeitserklärung als Voraussetzung der Antragsbearbeitung

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 95 Abs. 1 Nr. 1, AufenthG § 48, AufenthG § 49 Abs. 2, AufenthG, AufenthG § 3 Abs. 1
    Strafrecht, Ausländerstrafrecht, Freiwilligkeitserklärung, Passpflicht, Mitwirkungspflicht, Pass, Zumutbarkeit, Revision

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Strafbarkeit eines vollziehbar ausreisepflichtigen iranischen Staatsangehörigen wegen dessen Weigerung zur für die Passerteilung erforderlichen Unterzeichnung einer Freiwilligkeitserklärung

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2010, 299
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (9)

  • BayObLG, 30.08.2004 - 4St RR 84/04

    Zumutbare Reisepassverschaffung durch Antrag bei diplomatischer Vertretung auch

    Auszug aus OLG München, 09.03.2010 - 4St RR 102/09
    Hier hat der Angeklagte keinen Antrag auf Erteilung eines Passes gestellt, weshalb sich zwar grundsätzlich die Annahme verbietet, ein solcher sei in zumutbarer Weise nicht zu erlangen gewesen (BayObLGSt 2004, 96, 99; 2004, 172, 177 f.).

    Es wäre dem rechtskräftig ausreisepflichtigen Angeklagten grundsätzlich zumutbar gewesen, einen Passantrag bei seiner Auslandsvertretung zu stellen, auch wenn er sich dadurch der Gefahr aussetzt hätte, aus der Bundesrepublik Deutschland abgeschoben zu werden (BayObLGSt 2004, 96).

  • BayObLG, 08.03.2005 - 4St RR 211/04

    Urteilsgründe bei Abweichung der behördlichen Anordnung von Vorgehensweise der

    Auszug aus OLG München, 09.03.2010 - 4St RR 102/09
    Hier hat der Angeklagte keinen Antrag auf Erteilung eines Passes gestellt, weshalb sich zwar grundsätzlich die Annahme verbietet, ein solcher sei in zumutbarer Weise nicht zu erlangen gewesen (BayObLGSt 2004, 96, 99; 2004, 172, 177 f.).

    (BayObLG Urteil vom 8.3.2005 4St RR 211/04 zitiert nach juris dort Rn 30 und 31 m.w.Nachw.).

  • OLG Nürnberg, 16.01.2007 - 2 St OLG Ss 242/06

    D (A), Strafrecht, unerlaubter Aufenthalt, Passlosigkeit, Duldung,

    Auszug aus OLG München, 09.03.2010 - 4St RR 102/09
    Die Passerlangung würde letztlich von einem sachfremden Gesichtspunkt abhängig gemacht werden (vgl. OLG Nürnberg - Urteil vom 16.01.2007, Gz.: 2 St OLG Ss 242/06, zitiert nach Juris dort Rn. 55 ff. m.w.Nachw.).
  • OLG Köln, 10.02.2006 - 16 Wx 238/05

    Ausländerrecht: Weigerung zur Abgabe einer "Freiwilligkeitserklärung"

    Auszug aus OLG München, 09.03.2010 - 4St RR 102/09
    23 Der Senat schließt sich insoweit der überzeugenden Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Nürnberg sowie der herrschenden Rechtsprechung der Oberlandesgerichte zu dieser Problematik an (OLG München Beschluss vom 04.02.2005, 34 Wx 007/05, 34 Wx 7/05 zitiert nach Juris, dort Rn. 12; OLG Frankfurt, Beschluss vom 27.07.1999, WW 306/99 zitiert nach Juris, dort Rn. 4 und 7; Kammergericht, Beschluss vom 25.10.1999, 25 W 8380/99; zitiert nach juris; OLG Celle, Beschluss vom 25.07.2005, 22 Ss 26/05, zitiert nach Juris, dort Rn. 15 und 16; OLG Köln, Beschluss vom 10.02.2006, 16 Wx 238/05, zitiert nach Juris, dort Rn. 4; OLG Celle, Beschluss vom 16.10.2003, 17 W 80/03, bei Melchior Internetkommentar - Abschiebungshaft- Anhang: Entscheidungen im Volltext).
  • KG, 25.10.1999 - 25 W 8380/99

    Begriff des Verhinderns der Abschiebung

    Auszug aus OLG München, 09.03.2010 - 4St RR 102/09
    23 Der Senat schließt sich insoweit der überzeugenden Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Nürnberg sowie der herrschenden Rechtsprechung der Oberlandesgerichte zu dieser Problematik an (OLG München Beschluss vom 04.02.2005, 34 Wx 007/05, 34 Wx 7/05 zitiert nach Juris, dort Rn. 12; OLG Frankfurt, Beschluss vom 27.07.1999, WW 306/99 zitiert nach Juris, dort Rn. 4 und 7; Kammergericht, Beschluss vom 25.10.1999, 25 W 8380/99; zitiert nach juris; OLG Celle, Beschluss vom 25.07.2005, 22 Ss 26/05, zitiert nach Juris, dort Rn. 15 und 16; OLG Köln, Beschluss vom 10.02.2006, 16 Wx 238/05, zitiert nach Juris, dort Rn. 4; OLG Celle, Beschluss vom 16.10.2003, 17 W 80/03, bei Melchior Internetkommentar - Abschiebungshaft- Anhang: Entscheidungen im Volltext).
  • OLG München, 04.02.2005 - 34 Wx 7/05

    Sicherungshaft von über sechs Monaten

    Auszug aus OLG München, 09.03.2010 - 4St RR 102/09
    23 Der Senat schließt sich insoweit der überzeugenden Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Nürnberg sowie der herrschenden Rechtsprechung der Oberlandesgerichte zu dieser Problematik an (OLG München Beschluss vom 04.02.2005, 34 Wx 007/05, 34 Wx 7/05 zitiert nach Juris, dort Rn. 12; OLG Frankfurt, Beschluss vom 27.07.1999, WW 306/99 zitiert nach Juris, dort Rn. 4 und 7; Kammergericht, Beschluss vom 25.10.1999, 25 W 8380/99; zitiert nach juris; OLG Celle, Beschluss vom 25.07.2005, 22 Ss 26/05, zitiert nach Juris, dort Rn. 15 und 16; OLG Köln, Beschluss vom 10.02.2006, 16 Wx 238/05, zitiert nach Juris, dort Rn. 4; OLG Celle, Beschluss vom 16.10.2003, 17 W 80/03, bei Melchior Internetkommentar - Abschiebungshaft- Anhang: Entscheidungen im Volltext).
  • OLG Celle, 25.07.2005 - 22 Ss 26/05

    Ausländer; Ausweisersatz; Duldungsanspruch; Heimatstaat; Passerlangung;

    Auszug aus OLG München, 09.03.2010 - 4St RR 102/09
    23 Der Senat schließt sich insoweit der überzeugenden Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Nürnberg sowie der herrschenden Rechtsprechung der Oberlandesgerichte zu dieser Problematik an (OLG München Beschluss vom 04.02.2005, 34 Wx 007/05, 34 Wx 7/05 zitiert nach Juris, dort Rn. 12; OLG Frankfurt, Beschluss vom 27.07.1999, WW 306/99 zitiert nach Juris, dort Rn. 4 und 7; Kammergericht, Beschluss vom 25.10.1999, 25 W 8380/99; zitiert nach juris; OLG Celle, Beschluss vom 25.07.2005, 22 Ss 26/05, zitiert nach Juris, dort Rn. 15 und 16; OLG Köln, Beschluss vom 10.02.2006, 16 Wx 238/05, zitiert nach Juris, dort Rn. 4; OLG Celle, Beschluss vom 16.10.2003, 17 W 80/03, bei Melchior Internetkommentar - Abschiebungshaft- Anhang: Entscheidungen im Volltext).
  • VG Aachen, 24.04.2009 - 9 K 498/08
    Auszug aus OLG München, 09.03.2010 - 4St RR 102/09
    Verwaltungsrechtlichen Maßnahmen, zum Beispiel die Verweigerung einer humanitären Aufenthaltserlaubnis bzw. die Leistungskürzung nach § 1a AsylbLG bzw. der Erlass einer Ausweisungsverfügung, haben nicht den Charakter einer strafrechtlichen Sanktion, sondern verfolgen einen rein ordnungsrechtlichen Sinn (VG Aachen Urteil vom 24.04.2009, 9 K 498/08 zitiert nach Juris, dort Rn. 43 m.w.N.).
  • OLG Celle, 16.10.2003 - 17 W 80/03

    Paßlosigkeit - Unbegründetheit des Haftantrages bei ungeklärter Dauer der

    Auszug aus OLG München, 09.03.2010 - 4St RR 102/09
    23 Der Senat schließt sich insoweit der überzeugenden Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Nürnberg sowie der herrschenden Rechtsprechung der Oberlandesgerichte zu dieser Problematik an (OLG München Beschluss vom 04.02.2005, 34 Wx 007/05, 34 Wx 7/05 zitiert nach Juris, dort Rn. 12; OLG Frankfurt, Beschluss vom 27.07.1999, WW 306/99 zitiert nach Juris, dort Rn. 4 und 7; Kammergericht, Beschluss vom 25.10.1999, 25 W 8380/99; zitiert nach juris; OLG Celle, Beschluss vom 25.07.2005, 22 Ss 26/05, zitiert nach Juris, dort Rn. 15 und 16; OLG Köln, Beschluss vom 10.02.2006, 16 Wx 238/05, zitiert nach Juris, dort Rn. 4; OLG Celle, Beschluss vom 16.10.2003, 17 W 80/03, bei Melchior Internetkommentar - Abschiebungshaft- Anhang: Entscheidungen im Volltext).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 24.08.2011 - L 8 AY 2/10

    Asylbewerberleistung - Anspruchseinschränkung - Unmöglichkeit

    Sie hat sich insoweit auf das Urteil des Oberlandesgericht (OLG) München vom 9. März 2010 (4ST RR 102/09) bezogen, wonach die Freiwilligkeitserklärung sich ihrem Sinne nach nicht darin erschöpfe, dass der Ausländer damit lediglich seine Bereitschaft, der im Bundesgebiet bestehenden Ausreisepflicht ohne staatlichen Zwang Folge leisten zu wollen, dokumentiere.

    Denn der Eingriff in die Rechtspositionen des Betroffenen unterliegt im Verwaltungsrecht anderen Grundsätzen als im Strafrecht; hierauf hat auch das OLG München in der von der Klägerin im Berufungsverfahren vorgelegten Entscheidung vom 9. März 2010 in dem Verfahren 4 St RR 102/09 ausdrücklich hingewiesen (Seite 7).

  • LG Waldshut-Tiengen, 05.12.2012 - 6 Ns 24 Js 4035/10

    Strafbarkeit eines Ausländers wegen unerlaubten Aufenthalts im Bundesgebiet ohne

    Die Zumutbarkeit entfällt auch nicht deshalb, weil er ggf. eine Abschiebung in sein Heimatland zu gewärtigen hätte (OLG München, Beschluss vom 09.03.2010 - 4 St RR 102/09 [juris]).

    Die Zumutbarkeit der Antragstellung entfällt im Übrigen grundsätzlich auch dann nicht, wenn die Heimatbehörden die Ausstellung eines Passes von Bedingungen abhängig machen (OLG München NStZ-RR 2011, 188 [Türkei: Wehrdienst/Ablösezahlung]; OLG Stuttgart NStZ-RR 2011, 28 [Türkei: ebenso]; anders OLG München, Beschluss vom 09.03.2010 - 4 St RR 102/09 [juris; Iran: "Freiwilligkeitserklärung"]; OLG Nürnberg StV 2007, 362 [Iran: ebenso]).

  • LSG Hessen, 22.07.2020 - L 4 AY 8/17

    Asylbewerberleistungsrecht

    Soweit die Beklagte für die Rechtsmissbräuchlichkeit auf die strafrechtlichen Verurteilungen wegen Passlosigkeit verweist, ist darauf hinzuweisen, dass nach verbreiteter Ansicht an die verweigerte Abgabe der Freiwilligkeitserklärung keine strafrechtlichen Sanktionen geknüpft werden können, insbesondere nicht bezüglich § 95 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG (vgl. OLG Nürnberg, Urteil vom 16. Januar 2007 - 2 St OLG Ss 242/06 -, juris; OLG München, Urteil vom 9. März 2010 - 4St RR 102/09 -, juris, beide bezüglich Angeklagter mit iranischer Staatsangehörigkeit).
  • AG Wesel, 11.06.2010 - 7 Ds 538/09

    Ausländerstrafrecht, Mitwirkungspflicht, Freiwilligkeitserklärung, Iran,

    Abgrenzung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Urt. v. 10.11.2009 - 1 C 19.08 - [= ASYLMAGAZIN 2010, S. 134 f.]) einerseits und der Rechtsprechung der Strafsenate des OLG Nürnberg (Urt. v. 16.1.2007 - 2 St OLG Ss 242/06 [M9527]) und des OLG München (Urt. v. 9.3.2010 - 4 St RR 102/09- [M16740]) andererseits.

    Eine solche Handhabung wäre dem deutschen Strafrecht fremd und dürfte verfassungsrechtlicher Überprüfung nicht standhalten (so das OLG München in dem Urteil vom 09.03.2010, Az.: 4 St RR 102/09).

  • OLG München, 16.11.2010 - 4St RR 157/10

    Verstoß gegen das Aufenthaltsrecht: Zumutbarkeit der Ableistung des Wehrdienstes

    Das Oberlandesgericht Celle hat unter Aufgabe seiner früheren und unter Bezugnahme auf die im Beschluss vom 8. September 2009 wiedergegebene verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung zur Frage der Zumutbarkeit nunmehr ausdrücklich erkannt, dass es einem Ausländer grundsätzlich zugemutet werden kann, seinen Wehrdienst abzuleisten, um einen Pass der Heimatbehörden zu erlangen (vgl. die vom erkennenden Senat ausnahmsweise anders gesehene Unzumutbarkeit von Beschaffungsbemühungen im Fall eines Iraners [Beschluss vom 9. März 2010 - Aktenzeichen 4 StRR 102/09]).
  • BayObLG, 11.07.2022 - 203 StRR 159/22

    Anforderungen an ein freisprechendes Urteil vom Vorwurf des unterlaubten

    Gemessen daran gibt es den vom Landgericht aufgestellten Grundsatz, wonach ein vollziehbar ausreisepflichtiger i... Staatsangehöriger ausnahmslos von sämtlichen Mitwirkungspflichten bei der Passbeschaffung befreit wäre, nicht; vielmehr ist die Zumutbarkeit der Mitwirkungshandlung auch bei einem iranischen Staatsangehörigen jeweils einzelfallbezogen zu prüfen (vgl. OLG Nürnberg, Urteil vom 16. Januar 2007 - 2 St OLG Ss 242/06 -, juris; OLG München, Urteil vom 9. März 2010 - 4 StRR 102/09 -, juris; OLG Celle StraFo 2005, 434; OLG Frankfurt, Beschluss vom 22. August 2012 - 1 Ss 210/12 -, juris).
  • LG Göttingen, 16.07.2010 - 12 Ns 9/10

    Ausländerstrafrecht, Passpflicht, Passbeschaffung, Mitwirkungspflicht,

    So hat das OLG München (Urteil vom 9. März 2010 - 4 St RR 102/09 -, Rn. 16 und Rn. 21 m.w.N., zitiert nach juris) entschieden, dass einem iranischen Staatsangehörigen, der sich weigert, bei seiner Auslandsvertretung eine so genannte Freiwilligkeitserklärung des Inhalts abzugeben, aus freien Stücken in die Islamische Republik Iran zurückkehren zu wollen, die Erlangung eines entsprechenden Passes bzw, Passersatzes bei seiner Auslandsvertretung unzumutbar im Sinne des § 48 Abs. 2 AufenthG ist.
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